Tradition

Essener Kirmesgeschichte im Überblick

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Jahrmärkte

Altfrid, der 4. Bischof von Hildesheim, gründete im Jahre 852 auf seinem väterlichen Erbe, Astnide, eine Kirche und ein Frauenstift. Dem letzteren gab er nach dem Vorbilde anderer, besonders in Belgien und Flandern bestehender Frauenstifte eine klosterähnliche Verfassung und setzte seine Schwester Gerswinda als 1. Abtissin desselben ein.

Der Ursprung der Jahrmärkte ist in kirchlichen Festen zu sehen. Der älteste Jahrmarkt in Essen ist der am St.-Kilians-Tage (8.7.), dem Kirchweihtage der Münsterkirche. Er hatte ursprünglich eine Dauer von 9 Tagen vor und 9 Tagen nach dem 8.7. Der älteste urkundlich beglaubigte Jahrmarkt ist der Markt am Tage von Cosmas und Damian, den Essener Stadtheiligen. Als Kaiser Heinrich III. im Jahre 1041 in Essen weilte, gewährte er der Äbtissin Theophanu einen Markt mit einer Dauer von 6 Tagen vor und nach Cosmas und Damian (27.9.). Mit diesem Jahrmarkt und dem älteren zu St. Kilian war die wirtschaftliche Grundlage der Dorfsiedlung Essen gegeben. Nach mehr als 200 Jahren erst erhielt diese Marktsiedlung eine Mauer, die auch das Stift mit allen seinen Gebäuden einschloss. Im Laufe des 13. Jahrhunderts (verbürgt für das Jahr 1243) kam als dritter Markt noch der Jahrmarkt am Tage der 11.000 Jungfrauen (St. Ursula am 21.10.) hinzu.

Seit Ende des 14. Jahrhunderts gab es in Essen fünf sogenannte "Freie Kirmessen", da zu den genannten noch die Jahrmärkte am Tage St. Georg (23.4.) und Mariä Himmelfahrt (15.8.) hinzukamen. Der letztgenannte Jahrmarkt ist im Laufe der Zeit der bedeutendste geworden. Jahreszeitlich lag er günstig und war außerdem - für das fromme und um sein Seelenheil besorgte Mittelalter ein gewichtiger Grund - vom Papst mit einem reichen Ablass bedacht worden, den die Abtissin Elisabeth von Nassau vermittelt hatte, nachdem die Stadt ihr die lange verweigerte Huldigung als Landesherrin ausgesprochen hatte. Die wachsende Bedeutung dieses Marktes geht aus Nachrichten hervor, die über erhöhten Tuchverbrauch, stärkeren Weinkonsum und besondere Sicherheitsmaßnahmen zu berichten wissen. Diese Jahrmärkte waren auch Volksfeste geworden, denn fremde Musikanten aus benachbarten Städten kamen nach Essen, um in diesen Tagen zu Tanz und Unterhaltung aufzuspielen.

Für die Dauer des Marktes erhielten die Händler königliche Privilegien, die ihnen in der Ausübung ihres Gewerbes Schutz boten. Essen musste als Sitz eines reichen und vornehmen Stiftes, mit einer an Bedeutung und Wohlstand stets wachsenden Dienstmannschaft, als Mittelpunkt einer größeren Grundherrschaft, dem Kaufmann zu Einkauf und Absatz günstige Gelegenheit bieten. Bei einer Kirche, deren Gottesdienste so glänzend waren, die kostbarste Reliquien ihr eigen nannte, wie die Essener, strömte insbesondere zu kirchlichen Festen eine gläubige und schaulustige Menge zusammen, die auch gerne die Gelegenheit wahrnahm, Einkäufe zu tätigen oder ihre Rohprodukte zu verkaufen. Während dieser Jahrmärkte kamen auch Besucher aus der weiteren Nachbarschaft nach Essen. Es fanden sich auch fremde Kaufleute ein, teils um im Kleinhandel von der Kauflust der Menge Vorteil zu ziehen, teils um Käufe und Verkäufe größeren Umfanges untereinander oder mit den Einheimischen abzuschließen. So hatten die Essener Märkte ihre stets wiederkehrenden Besucher von auswärts. Wir müssen uns auch die Essener Kaufleute einen Teil des Jahres hindurch auf Reisen zum Besuch fremder Märkte denken. Die Jahrmärkte waren auch häufig Termin zur Bezahlung von Schulden jeglicher Art. Besonders die Zeit des Jahrmarktes zu Mariä Himmelfahrt (15.8.) galt häufig als Termin für die Zahlung oder Ablösung von Renten. Die Marktherrin dieser Jahrmärkte, die Abtissin, hatte das Recht, Münzen schlagen zu lassen, Zoll und Marktstandsgelder zu erheben und die Geldbußen des Marktgerichtes einzuziehen. Der Grundherr erhielt nicht nur Zins für die auf dem Markt umgesetzte Ware, sondern auch Bodenzins für jede Krambude; denn er hatte den Baugrund für die Kaufmannshäuser verpachtet. Da die Einnahmen wuchsen, war es nicht verwunderlich, dass von nun an Herzöge, Markgrafen und Bischöfe vielen Siedlungen das Marktrecht verliehen. Oftmals schickte der Grundherr Beamte aus, um auf dem Lande Menschen für den Daueraufenthalt in der Stadt zu werben. Das Ortsgebiet von Essen war als Winterwohnsitz in den Kreisen der fahrenden Kaufleute beliebt. Der Schutz der Kirche und die Kaufkraft der Bewohner mögen manchen Händler bewogen haben, ein Winterquartier in Essen aufzuschlagen. Mancher wurde auch in Essen sesshaft. Die alten abteilichen Jahrmärkte, die der König privilegierte, die späteren sogenannten "Freien Kirmessen", waren Sache der Abtei allein und fanden auf ihrem eigentlichen Gebiet in der Burgfreiheit statt. Diese Märkte hatten mit der Stadt noch nichts zu tun. Solche Jahrmärkte standen unter Königsschutz. Das bedeutete, dass am Markttage der Stiftsvogt als Vertreter der königlichen Gewalt nicht unter der beschränkten eigenen Banngewalt urteilte und er die einem Grafen zustehenden Bußen für Störung des Marktfriedens auferlegte, sondern dass er eine höhere Buße verhängen durfte, und zwar wie der König im Schnellgericht, ohne langwieriges Verfahren. Zugleich waren alle Marktteilnehmer vor straf- und zivilrechtlicher Verfolgung wegen früher begangener Delikte gesichert, solange der Markt dauerte und die Marktbesucher auf dem Wege dorthin oder von dort waren. Dadurch war ihnen, wie die Urkunde sagte, "die freie Möglichkeit, hinzugehen und wegzugehen und dort zu verweilen" gewährleistet, eine von fremden Machtansprüchen ungehinderte Abwicklung der Geschäfte gesichert. Dies galt nicht nur für den im Jahre 1041 errichteten Essener Markt auf Cosmae und Damiani, sondern für alle derartigen periodischen Märkte.

Die Zahl der Jahrmärkte, die ehedem eine so große Rolle gespielt hatten, betrug 1810 nur noch 4, und zwar im Mai, Juli, August und Oktober je einen Tag. Um die Mitte des 19. Jahrhunderts verringerte sich die Zahl der Märkte auf 2, und zwar auf je einen Tag im Mai und im Herbst eines jeden Jahres. Da der Alte Markt am Rathaus schon seit alten Zeiten nur als Wochenmarkt Verwendung fand, fanden die Jahrmärkte (Kirmessen) auf verschiedenen Plätzen der immer größer gewordenen Stadt statt, und zwar auf dem Gerlingplatz, dem Burgplatz, dem Berneplatz und in der Grabenstraße.

Grundlage des Marktes war vermutlich die Einfuhr und der Umschlag von Bedarfsartikeln wie Tuche aus dem Westen und Pelze aus dem Osten. Die Gewandschneider spielten damals hierzulande unter den Kaufleuten die erste Rolle. Zu Zeiten der Markttage wurden auch beträchtliche Mengen von Weinen umgesetzt. Die Ausfuhr von Weinen, die im Jahr 1414 noch das ganze Münsterland umspannte und 1427 noch bis nach Münster, Unna und Kamen gereicht hatte, schränkte sich in der Folgezeit auf den Umkreis zwischen Recklinghausen, Bochum, Hattingen und Werden ein.

Die wichtigsten Marktgegenstände gab der Rat der Stadt Essen im Jahr 1576 in einem Schreiben an den Kalendermacher Caesareus an: Die Jahrmärkte seien gefreit, mit Pferden, Ochsen und allerhand Vieh, ferner "attelery", das sind Lebensmittel, Seiden und Wollengewänder und allerlei Kramerei.
Der Eingang von Naturalleistungen und von Geld während der Dauer der Jahrmärkte dürfte für die abteilische Verwaltung von besonderer Bedeutung gewesen sein. Jeder Marktherr hatte seine eigenen, von ihm geprägten Münzen, die für seinen Marktort als alleiniges Zahlungsmittel "gang und gäbe" waren. Mitgebrachtes Geld wurde unter Zahlung einer Wechselgebühr umgetauscht, möglichst mit Vorteil. Die älteste bekannte Essener-Münze ist ein Silberpfennig unter der Autorität Konrads II., 1024-1039. Sie zeigt auf einer Seite ein von einem Perlenkranz umgebenes Kreuz mit je einer Kugel in den Winkeln und die Unterschrift Conradus Imperator, auf der anderen Seite steht von Ranken umgeben der Name der Stadt: Asnid.

Der Markt war mitsamt seinen Zugangswesen ein Schutzgebiet für den Kaufmann und zugleich eine Art von Faktorei: Eine Handelsniederlassung in sonst wenig rechtssicherem Gebiet, mit Niederlassungen für ein- und auszuführende Waren und einer besonders bevollmächtigten und bevorrechtigten Händlerschaft. Stätte dieser Niederlassungen war der heutige kleine Platz zwischen dem Essener Rathaus und der Marktkirche. Dort befanden sich neben den Niederlassungen auch die Buden oder "Gädeme" der Handwerker und Krämer, die im Dienste der wenigen Kaufherren arbeiteten.

Es ist fraglich, ob die im Jahre 1041 verliehene Urkunde die erste Urkunde darstellte, durch die der Stadt Essen das Marktrecht verliehen wurde oder ob durch diese Urkunde nur die Erweiterung oder gar nur die Bestätigung eines schon bestehenden Rechtes ausgesprochen wurde. Urkunden über ein Marktrecht für Essen aus früherer Zeit sind nicht bekannt geworden. Aufgestellt im Sommer 1958 nach Unterlagen des Essener Stadtarchivs.


In den fünfziger Jahren wurde an die Kirmestradition angeknüpft und Veranstaltungen wie die "Heisinger Woddelkirmes", "Werdener Appeltatenkirmes", "Kirschenkirmes Überruhr", Kirmes in Steele und anderen Stadtteilen zu festen Terminen durchgeführt. Nicht zuletzt auch die große Frühjahrs- und Herbstkirmes, die für die Essener Schausteller ein besonderes Sorgenkind war.

Durch Bebauung freier Verwaltungsflächen im Stadtbereich, wurde es immer schwieriger, Kirmesplätze zu gestalten, zumal modernere Schaustellergeschäfte immer größer wurden.

Die Karussels der großen Frühjahrs- und Herbstkirmes drehten sich auf folgenden Plätzen:

  • Holleplatz (heute VHS)Porscheplatz (heute Rathaus)Gildehofplatz (heute Gildehofcenter)Berliner Platz (heute verplant)
  • Gelände am Segeroth (heute Uni)
  • (dieser Kirmesplatz wurde von den Schaustellern Ende 2007
  • aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben)


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Albert Ritter | Claus D. Müller-Knocke


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